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AnwaltFinanzexperteAnwaeltinKinderspezialistin
Collaborative Law
& Practice
Sprechblase
 
Klientin, ohne Namensnennung
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Unsere Kinder haben sich bedankt, dass wir das clp-Verfahren für die Scheidung gewählt haben. Und das wollten wir beide sein und bleiben: Eltern.
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Klientin, ohne Namensnennung
Miriam Victory Spiegel, Fachperson für Paare und Familien
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Eine Trennung bedeutet zwangsläufig für alle Familienmitglieder eine Zeit voller Verluste (Beziehungen, Lebensstandard, gesellschaftliche Status, finanzielle Sicherheit, Wohnort, intakte Familie) und ist durch Unsicherheit, Verletzungen und Desorientierung gekennzeichnet. In diesem Gefühlschaos können die Beteiligten von einem wohlwollenden und erfahrenen interdisziplinären Team von Fachpersonen sehr profitieren.
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Miriam Victory Spiegel, Fachperson für Paare und Familien
Clemens Hasler
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Clp war bei uns ein Prozess mit einigen Schlaufen und nahm Zeit in Anspruch; das darf auch sein nach 27 Jahren Ehe. Der Kontakt mit meiner nun ehemaligen Frau ist gut und wertschätzend. Dies zu unserem Wohle, aber auch dem unserer drei Kinder. Das Vorgehen hat sich gelohnt.
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Clemens Hasler
Dr. Ellen Ringier, Stiftung elternsein
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Die Arbeit nach clp ist unglaublich wertvoll – sie kann Familien auch nach einer Scheidung der Eltern zusammen halten.
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Dr. Ellen Ringier, Stiftung elternsein
  1. Kern der clp-Arbeit ist der Wille zur konstruktiven Zusammenarbeit. Die Konfliktparteien versprechen, kein Gericht anzurufen, solange das clp-Verfahren läuft.
  2. Die Konfliktparteien verpflichten sich, nach den Grundsätzen von Treu und Glauben, Fairness und gegenseitigem Respekt zu handeln. Alle Informationen werden umfassend offen gelegt. Versehen der Gegenpartei werden nicht ausgenützt.
  3. Die clp-Anwältinnen und clp-Anwälte drohen nicht mit gerichtlichen Schritten und leiten keine solchen ein. Sie begleiten die Klienten nur zur Gerichtsverhandlung, um den Richterinnen und Richtern die einvernehmlich erarbeitete Lösung z.B. bei einer Trennung oder Scheidung bei Bedarf erklären zu können.
  4. Die clp- Anwältinnen und clp-Anwälte legen das Mandat nieder, wenn sich ihre Partei nicht an die clp-Vereinbarung hält.
  5. Kommt keine Einigung zustande, so sind die Anwaltsmandate beendet. Die clp-Anwältinnen und clp-Anwälte verpflichten sich, ihre Partei nicht gerichtlich gegen die andere Konfliktpartei zu vertreten. Die clp-Fachpersonen verpflichten sich, im gerichtlichen Verfahren nicht als Gutachter oder parteiliche Fachpersonen mitzuwirken.