- Kern der clp-Arbeit ist der Wille zur konstruktiven Zusammenarbeit. Die Konfliktparteien versprechen, kein Gericht anzurufen, solange das clp-Verfahren läuft.
- Die Konfliktparteien verpflichten sich, nach den Grundsätzen von Treu und Glauben, Fairness und gegenseitigem Respekt zu handeln. Alle Informationen werden umfassend offen gelegt. Versehen der Gegenpartei werden nicht ausgenützt.
- Die clp-Anwältinnen und clp-Anwälte drohen nicht mit gerichtlichen Schritten und leiten keine solchen ein. Sie begleiten die Klienten nur zur Gerichtsverhandlung, um den Richterinnen und Richtern die einvernehmlich erarbeitete Lösung z.B. bei einer Trennung oder Scheidung bei Bedarf erklären zu können.
- Die clp- Anwältinnen und clp-Anwälte legen das Mandat nieder, wenn sich ihre Partei nicht an die clp-Vereinbarung hält.
- Kommt keine Einigung zustande, so sind die Anwaltsmandate beendet. Die clp-Anwältinnen und clp-Anwälte verpflichten sich, ihre Partei nicht gerichtlich gegen die andere Konfliktpartei zu vertreten. Die clp-Fachpersonen verpflichten sich, im gerichtlichen Verfahren nicht als Gutachter oder parteiliche Fachpersonen mitzuwirken.