Was ist Collaborative Law & Practice?
Collaborative Law & Practice (clp) ist ein alternatives aussergerichtliches Scheidungs- und Trennungsverfahren. Sie werden dabei rechtlich sowie emotional unterstützt. Sie wählen clp, wenn Sie Ihre Konvention selber inhaltlich bestimmen wollen. Clp bietet Ihnen einen geschützten Rahmen, in dem Sie gemeinsam an einer umfassenden Lösung arbeiten, die Ihren Bedürfnissen und den Ihrer Kinder in bestmöglicher Weise gerecht wird.
Sie werden in diesem Prozess von einem Team unterstützt, bestehend aus je zwei AnwältInnen und einer neutralen oder zwei parteiischen Fachpersonen für Paare und Familien sowie von einer neutralen Fachperson für Kinder. Wer und wann am Verfahren mitwirkt, entscheiden Sie mit Unterstützung Ihrer Anwältin/Ihres Anwalts.
Sie werden in diesem Prozess von einem Team unterstützt, bestehend aus je zwei AnwältInnen und einer neutralen oder zwei parteiischen Fachpersonen für Paare und Familien sowie von einer neutralen Fachperson für Kinder. Wer und wann am Verfahren mitwirkt, entscheiden Sie mit Unterstützung Ihrer Anwältin/Ihres Anwalts.
Was ist Mediation?
Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung einer dritten, so genannten allparteilichen Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.
Diese Form der Streitbeilegung führt zu langfristig tragfähigen und rechtlich verbindlichen Ergebnissen, in welchen sich die Interessen der Parteien stets widerspiegeln. Damit bleiben in der Regel soziale und wertvolle wirtschaftliche Kontakte erhalten.
Diese Form der Streitbeilegung führt zu langfristig tragfähigen und rechtlich verbindlichen Ergebnissen, in welchen sich die Interessen der Parteien stets widerspiegeln. Damit bleiben in der Regel soziale und wertvolle wirtschaftliche Kontakte erhalten.
Wie unterscheidet sich clp von Mediation?
Beide Methoden zielen auf eine aussergerichtlich Lösung des Konfliktes ab. Sowohl bei clp als auch bei der Mediation wird zunächst von den aktuellen Streitpunkten und Positionen ausgegangen; danach werden die für jede Partei wichtigen, hinter den Positionen liegenden, Interessen und Bedürfnisse identifiziert. Gesucht werden in beiden Verfahren dauerhafte Lösungen.
In der Mediation werden die Konfliktparteien von einer unparteiischen Drittperson ohne Entscheidungskompetenz (Mediator oder Mediatorin) unterstützt, um strittige Punkte zu erkennen und systematisch darüber zu verhandeln. Im clp hingegen wirken die Anwälte und Fachpersonen für Paare und Familien so zusammen, dass sie das Vefahren gemeinsam leiten und gleichzeitig ihrer Klientschaft fachlich zur Seite stehen. In einem Mediationsverfahren fehlt eine solche juristische und/oder psychologische Unterstützung, was bei ungleichen Machtverhältnissen (emotional und/oder ökonomisch) zwischen den Parteien auch zu unausgewogenen Verhandlungslösungen führen kann. Der Beizug von unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ausserhalb des Mediationsverfahrens führt dabei leider häufig nicht zu einer Lösung des Problems, sondern zu weiteren Spannungen. Der Grund dafür ist, dass ausserhalb der Medation stehende Anwälte oft über eine andere Sichtweise verfügen, da sie mit der Mediation als Verfahren nicht vertraut sind. Darüber hinaus ist der/die aussenstehende Rechtsanwält:in nur der eigenen Klientschaft verpflichtet und nicht, wie die/der clp-Anwält:in den Interessen der ganzen Familie.
In der Mediation werden die Konfliktparteien von einer unparteiischen Drittperson ohne Entscheidungskompetenz (Mediator oder Mediatorin) unterstützt, um strittige Punkte zu erkennen und systematisch darüber zu verhandeln. Im clp hingegen wirken die Anwälte und Fachpersonen für Paare und Familien so zusammen, dass sie das Vefahren gemeinsam leiten und gleichzeitig ihrer Klientschaft fachlich zur Seite stehen. In einem Mediationsverfahren fehlt eine solche juristische und/oder psychologische Unterstützung, was bei ungleichen Machtverhältnissen (emotional und/oder ökonomisch) zwischen den Parteien auch zu unausgewogenen Verhandlungslösungen führen kann. Der Beizug von unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ausserhalb des Mediationsverfahrens führt dabei leider häufig nicht zu einer Lösung des Problems, sondern zu weiteren Spannungen. Der Grund dafür ist, dass ausserhalb der Medation stehende Anwälte oft über eine andere Sichtweise verfügen, da sie mit der Mediation als Verfahren nicht vertraut sind. Darüber hinaus ist der/die aussenstehende Rechtsanwält:in nur der eigenen Klientschaft verpflichtet und nicht, wie die/der clp-Anwält:in den Interessen der ganzen Familie.
Wie setzt sich das Collaborative Team zusammen?
Grundsätzlich setzt sich das Team aus je zwei clp-Anwält:innen, ein bis zwei Fachpersonen für Paare und Familien und allenfalls einer Fachperson für Kinder und/oder einem Finanzexperten/einer Finanzexpertin zusammen.
Jede Partei wird von einer Anwältin oder von einem Anwalt unterstützt, die oder der eine Zusatzausbildung im clp hat. Nur wenn beide Anwält:innen im clp geschult und Mitglied eines clp-Pools (Praxisgruppe) sind, kann dieses Modell Anwendung finden. Clp ist daher dann nicht möglich, wenn eine Partei schon einen Anwalt/eine Anwältin mandatiert hat, der/die nicht geschult ist und diese den Anwalt/die Anwältin nicht zu wechseln bereit ist.
Zusätzlich zu den Anwälten können die Parteien Fachpersonen für Paare und Familien miteinbeziehen. Auch hier gilt, dass lediglich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als Fachpersonen an einem clp-Verfahren teilnehmen können, welche die entsprechende Ausbildung durchlaufen haben.
Der Einbezug von Kindern und Jugendlichen in Trennungs- und Scheidungskonflikten ist mittlerweile der Regelfall und gehört auch zum clp-Verfahren. Diese Aufgabe wird von der sogenannten Kinderexpertin/dem Kinderexperten wahrgenommen, welche/r die Interessen der Kinder anhört und in das Verfahren einbringt.
In wirtschaftlich komplexen Fällen kann zudem ein/e neutraler Finanzexpert:in beigezogen werden.
Jede Partei wird von einer Anwältin oder von einem Anwalt unterstützt, die oder der eine Zusatzausbildung im clp hat. Nur wenn beide Anwält:innen im clp geschult und Mitglied eines clp-Pools (Praxisgruppe) sind, kann dieses Modell Anwendung finden. Clp ist daher dann nicht möglich, wenn eine Partei schon einen Anwalt/eine Anwältin mandatiert hat, der/die nicht geschult ist und diese den Anwalt/die Anwältin nicht zu wechseln bereit ist.
Zusätzlich zu den Anwälten können die Parteien Fachpersonen für Paare und Familien miteinbeziehen. Auch hier gilt, dass lediglich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als Fachpersonen an einem clp-Verfahren teilnehmen können, welche die entsprechende Ausbildung durchlaufen haben.
Der Einbezug von Kindern und Jugendlichen in Trennungs- und Scheidungskonflikten ist mittlerweile der Regelfall und gehört auch zum clp-Verfahren. Diese Aufgabe wird von der sogenannten Kinderexpertin/dem Kinderexperten wahrgenommen, welche/r die Interessen der Kinder anhört und in das Verfahren einbringt.
In wirtschaftlich komplexen Fällen kann zudem ein/e neutraler Finanzexpert:in beigezogen werden.
Wie arbeitet die Fachperson für Paare und Familien im clp mit den Parteien?
Die ersten Sitzungen dienen dazu Ihnen die ersten konkreten Hilfestellungen zu geben, Bedürfnisse zu identifizieren und Ziele zu bestimmen.
Nach 1—3 Einzelsitzungen findet eine Dreier- respektive Vierer-Besprechung mit Ihrem Partner und der gemeinsamen Fachperson für Paare und Familien respektive mit beiden Fachpersonen statt. Dreier-/ Vierer-Sitzungen dienen zum Beispiel der Ausarbeitung einer Elternvereinbarung. In Anwesenheit beider Partner und Fachpersonen bietet die Dreier-/ Vierer-Sitzung einen sicheren Ort für (hoch-) emotionale Gesprächsthemen. Jede Sitzung ist so strukturiert, dass Sie möglichst mit einem konkreten Resultat nach Hause gehen.
Total ca. 1—10 Sitzungen
Nach 1—3 Einzelsitzungen findet eine Dreier- respektive Vierer-Besprechung mit Ihrem Partner und der gemeinsamen Fachperson für Paare und Familien respektive mit beiden Fachpersonen statt. Dreier-/ Vierer-Sitzungen dienen zum Beispiel der Ausarbeitung einer Elternvereinbarung. In Anwesenheit beider Partner und Fachpersonen bietet die Dreier-/ Vierer-Sitzung einen sicheren Ort für (hoch-) emotionale Gesprächsthemen. Jede Sitzung ist so strukturiert, dass Sie möglichst mit einem konkreten Resultat nach Hause gehen.
Total ca. 1—10 Sitzungen
Was ist die Rolle der Fachperson für Paare und Familien?
Die Fachperson für Paare und Familien ist entweder parteiisch und vertritt primär Ihre Interessen oder wird gemeinsam in einer neutralen Rolle tätig. Sie gehört zum Collaborative Practice Team. Als Teammitglied tauscht sie sich mit den anderen Mitgliedern des Teams über diejenigen Dinge aus, die für einen konstruktiven Verfahrensverlauf relevant erscheinen.
Welchen Ansatz verfolgt die Fachperson für Paare und Familien?
- systemisch, ziel- und zukunftsorientiert
- auf die aktuell zu lösenden Probleme fokussiert
- setzt alles daran Ihre Ziele mit möglichst wenig Sitzungen zu erreichen
- interessiert sich nur dann für Ihre Vergangenheit, wenn dies für die Bewältigung eines für den Prozess relevanten Problems als notwendig erscheint
- wendet Techniken an, die den Konflikt eindämmen
Wie ist eine Fachperson für Paare und Familien ausgebildet?
- Fachpersonen für Paare und Familien sind erfahrene systemische Familien- und Paartherapeutinnen und -therapeuten, die über ein vertieftes psychologisches Wissen über Trennung, Scheidung, Wiederverheiratung, Patchworkfamilien und Entwicklungspsychologie verfügen
- sie sind in mediativen Techniken ausgebildet
- sie sind mit dem interessenbasierten Verhandeln vertraut
- sie verfügen über eine Ausbildung im clp-Verfahren
Ist die Arbeit mit der Fachperson für Paare und Familien Psychotherapie?
Die Arbeit der Fachperson für Paare und Familien ist genau genommen weder ein
Coaching im herkömmlichen Sinne noch eine Psychotherapie, sondern etwas
Eigenes. Diese Kombination ergibt sich aus der speziellen
Lebenssituation in der sich Personen in einem Trennungsprozess befinden. Fachpersonen für Paare und Familien reagieren auf die dringendsten emotionalen
Bedürfnisse ihrer Klienten und unterstützen sie gleichzeitig, die
konkreten Aufgaben und Ziele in einer bestimmen Zeitpsanne zu erreichen.
Anders als in einer Psychotherapie, wird in einem clp-Verfahren
nie eine Diagnose gestellt oder beispielsweise auf
Persönlichkeitsstörungen eingegangen. Pathologisches Verhalten wird
nicht in dem Sinne behandelt.
Müssen die Wünsche der Kinder erfüllt werden?
Die Wünsche und Anliegen eines Kindes anzuhören, bedeutet nicht, dass
die Eltern den Wünschen des Kindes immer nachkommen müssen oder können.
Nicht alle Anliegen sind realisierbar oder sinnvoll. Das ist jedoch
kein Grund sie nicht anzuhören. Für Entscheidungen bleiben Sie als
Eltern allerdings trotz Anhörung (im nichtstrittigen Verfahren)
verantwortlich.
Was bringt die Fachperson für Kinder dem Kind?
Wichtig ist nicht nur das Resultat der Anhörung, sondern vor allem,
dass das Kind überhaupt angehört wird. Das signalisiert dem Kind, dass
man seine Meinung und seine Gefühle ernst nimmt. Durch eine Anhörung
kann das Kind auf eine seinem Alter entsprechenden Art und Weise in das
Scheidungsverfahren miteinbezogen werden. Das Kind aktiv
miteinzubeziehen ist wichtig, weil es sonst mitten drin ist und doch
aussen vor bleibt.
Was ist Elterliche Sorge?
Die elterliche Sorge umfasst Erziehung, Ausbildung, Bestimmung über den Aufenthaltsort des Kindes, die gesetzliche
Vertretung des Kindes sowie die Verwaltung seines Vermögens. Aufgrund
der elterlichen Sorge steht den Eltern die Obhut über das Kind zu.
Während der Ehe üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus.
Durch einen Gerichtsentscheid oder durch Entscheid der
Kindesschutzbehörde kann die elterliche Sorge einem Elternteil allein
zugesprochen werden. Mit der Zuteilung der elterlichen Sorge hört aber
die Beziehung der Kinder zum anderen Elternteil nicht auf. Im Gegenteil:
Für die Entwicklung der Kinder ist sie so wichtig wie zuvor und muss
daher von allen Beteiligten (auch in ihrem eigenen Interesse) gefördert
werden.
Beispiel: Der Entscheid über die Wahl der geeigneten Schule fällt demjenigen Elternteil zu, der oder die über die elterliche Sorge verfügt.
Beispiel: Der Entscheid über die Wahl der geeigneten Schule fällt demjenigen Elternteil zu, der oder die über die elterliche Sorge verfügt.
Was ist Elterliche Obhut?
Die Obhut ist Teil der elterlichen Sorge und umfasst die Betreuung und Pflege des Kindes. Während der Ehe üben die
Eltern die Obhut gemeinsam aus. Die Obhut kann jedoch durch
richterlichen Entscheid oder durch Entscheid der Kindesschutzbehörde
von der elterlichen Sorge getrennt und einem Elternteil alleine zugesprochen werden. Bleiben Kinder nach einer Trennung der Eltern abwechslungsweise in der Obhut beider Elternteile, so spricht man von alternierender Obhut. Bei alternierender Obhut müssen die Betreuungsanteile der Eltern festgelegt werden, die nicht genau 50:50 sein müssen. Bleiben unmündige Kinder in der Alleinobhut eines Elternteils, so steht dem anderen Elternteil ein Besuchs- und Ferienrecht zu.
Was ist Besuchsrecht?
Das Gesetz sieht das gegenseitige Recht von Eltern und unmündigen
Kindern vor, Kontakte untereinander auch dann zu pflegen, wenn einem
Elterteil weder die elterliche Sorge noch die Obhut über die Kinder
zusteht. Das Besuchsrecht ist Recht und Pflicht zugleich: Der betroffene
Elternteil hat sowohl das Recht auf persönlichen Verkehr mit seinem
Kind als auch die Pflicht, dieses Recht wahrzunehmen. Dies gilt für alle
Eltern, also unabhängig davon, ob man verheiratet, geschieden oder
getrennt ist.
Was ist Kindesunterhalt?
Eltern kommen für den Unterhalt ihrer Kinder durch persönliche
Betreuung, Pflege und Erziehung und/oder durch finanzielle Leistungen
auf. Wohnen die Kinder nach einer Trennung der Eltern beim einen Elternteil (Alleinobhut), ist der andere Elternteil verpflichtet, den Unterhalt der Kinder mit Geldbeiträgen sicherzustellen. Der betreuende Elternteil leistet seinen
Unterhaltsbeitrag durch die persönliche Fürsorge. Bei alternierender Obhut leisten beide Elternteile Unterhalt sowohl durch Betreuung/Erziehung als auch durch finanzielle Leistungen.
Wie wird die Höhe des Kindesunterhaltsbeitrages bestimmt?
Im Trennungs- oder Scheidungsverfahren ist die Höhe des
Unterhaltsbeitrages festzusetzen. Dieser hängt von mehreren Faktoren ab,
so etwa vom Bedarf des Kindes, Lebensstellung und finanzielle
Leistungsfähigkeit der Eltern, allenfalls Vermögen und Einkünfte des
Kindes sowie vom Betreuungsanteil des Elternteils. Kinder- und Ausbildungs-zulagen, Sozialversicherungsrenten und ähnliche für
den Unterhalt des Kindes bestimmte Leistungen sind in der Regel
zusätzlich geschuldet.
Wie ist der Ehegattenunterhalt geregelt?
Nach der Scheidung (etwas anderes ist die Berechnung des Unterhaltes im
Falle einer Trennung) sollen beide Ehegatten so weit wie möglich
wirtschaftlich selbständig sein und selbst für den eigenen Unterhalt
sorgen.
Ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen besteht jedoch dann, wenn es einem Ehegatten nicht zumutbar ist, selbst für den so genannten gebührenden Unterhalt aufzukommen. Wählten die Ehepartner z.B. die Rollenverteilung, dass ein Ehepartner während der Ehe vorwiegend im Haushalt arbeitete und die gemeinsamen Kinder betreute, hat der andere Ehegatte nach Auflösung der Ehe unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien Unterhalt zu bezahlen. Konnten demgegenüber beide Ehegatten während der Ehe einer ausserhäuslichen Berufstätigkeit nachgehen und waren keine Kinder zu betreuen, ist nur ausnahmsweise und nur für eine gewisse Dauer Unterhalt geschuldet. Für die Bestimmung von Unterhaltsbeiträgen muss stets der individuelle Fall genau betrachtet werden. Es ist mithin trotz der von der Gerichtsbarkeit entwickelten Kriterien äusserst schwer zu beurteilen, wie ein Gericht diese Frage entscheiden würde.
Ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen besteht jedoch dann, wenn es einem Ehegatten nicht zumutbar ist, selbst für den so genannten gebührenden Unterhalt aufzukommen. Wählten die Ehepartner z.B. die Rollenverteilung, dass ein Ehepartner während der Ehe vorwiegend im Haushalt arbeitete und die gemeinsamen Kinder betreute, hat der andere Ehegatte nach Auflösung der Ehe unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien Unterhalt zu bezahlen. Konnten demgegenüber beide Ehegatten während der Ehe einer ausserhäuslichen Berufstätigkeit nachgehen und waren keine Kinder zu betreuen, ist nur ausnahmsweise und nur für eine gewisse Dauer Unterhalt geschuldet. Für die Bestimmung von Unterhaltsbeiträgen muss stets der individuelle Fall genau betrachtet werden. Es ist mithin trotz der von der Gerichtsbarkeit entwickelten Kriterien äusserst schwer zu beurteilen, wie ein Gericht diese Frage entscheiden würde.
Was ist Güterrecht?
Vor der Heirat haben beide Ehegatten ihre eigenen Vermögenswerte
(Bankkonti, bewegliche Gegenstände, Liegenschaften usw.). Eine Heirat
führt nicht dazu, dass diese Vermögenswerte von nun an automatisch
beiden gemeinsam gehören. Allerdings kann die Ehe und das Zusammenleben
zur Folge haben, dass sich die Vermögenswerte vermischen, der Saldo auf
den Bankkonti grösser oder kleiner wird, neue Gegenstände gemeinsam
angeschafft oder verkauft werden. Bei einer Scheidung werden die zu
diesem Zeitpunkt vorhandenen Vermögenswerte auf die beiden Ehegatten
aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt nach den Regeln des Güterrechts. Das
Gesetz unterscheidet drei Güterstände, nämlich die
Errungeschaftsbeteiligung (Regelfall), Gütergemeinschaft und die
Gütertrennung.
Was ist Errungenschaftsbeteiligung?
In die Errungenschaft fallen vor allem der Arbeitserwerb sowie Erträge des Eigenguts (nicht abschliessende Aufzählung).
Die Errungenschaftsbeteiligung ist der ordentliche Güterstand, d.h.,
sofern die Eheleute vor oder während der Ehe keinen Ehevertrag
abschliessen, unterliegen sie automatisch diesem Güterstand. Der
Güterstand umfasst vier Gütermassen, nämlich die Errungenschaft und das
Eigengut eines jeden Ehegatten.